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Photovoltaikmodule unter dem Elektrogesetz
22 Feb

Photovoltaikmodule unter dem Elektrogesetz

Mit dem Inkrafttreten des ElektroG2 werden erstmalig auch PV-Module unterschiedlicher Bauart registrierungspflichtig. Was müssen Hersteller und Anbieter solcher Produkte nun beachten?

Überblick

  1. Rücknahme und Recycling von alten PV-Modulen noch kein Teil von WEEE1 (2000)
  2. Nachweis der Industrie für eine adäquate, brancheninterne Entsorgungslösung gescheitert
  3. PV-Module Teil der neuen WEEE2-Direktive (2012) zum Recycling alter Elektro- und Elektronikgeräte
  4. WEEE national organisiert; in Deutschland umgesetzt durch das Elektrogesetz [ElektroG], das Ende 2015 in neuer Fassung (ElektroG2) in Kraft tritt
  5. Umfangreiche und komplexe Anforderungen drohen Herstellern und Importeuren, die in Deutschland PV-Module vertreiben möchten
    - Registrierung,
    - Garantiestellung,
    - Rücknahme und Recycling,
    - Reporting,
    - usw.
  6. Weitere Anforderungen entstehen ggf. in den weiteren EU-Ländern

Photovoltaikmodule-Recycling in Deutschland

Die Rücknahme und das Recycling von alten PV-Modulen war in Deutschland bisher kaum gesetzlich geregelt. Sofern es solche Verpflichtungen für Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer gab, gingen diese in der Regel auf vertragliche Anforderungen, beispielsweise im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen, zurück. Insbesondere wurden auf europäischer Ebene PV-Module beim Entwurf und der Implementierung der ersten WEEE-Richtlinie Anfang der 2000er-Jahre noch nicht als relevante Elektrogeräte angesehen, dementsprechend fanden sie also auch keinen Eingang in den Anwendungsbereich des ersten deutschen Elektrogesetzes, das am 24. Oktober 2015 durch das neue ElektroG2 abgelöst wurde.

Dies hatte vor allem folgende Ursachen:

Bis zum Beginn des neuen Jahrtausends spielten die Verkäufe von PV-Modulen in Deutschland nur eine sehr untergeordnete Rolle. Erst das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit seinem Vergütungsmodell für Strom aus Photovoltaik, sorgte ab dem Jahr 2000 für einen spürbaren Anstieg der Verkäufe,
Aufgrund der geringen historischen Absatzvolumina, vor allem aber wegen der langen Lebenserwartung von PV-Modulen, ist der Altgeräterücklauf bis heute im Vergleich zu traditionellen Elektro- bzw. Elektronikgeräten gering,
Die PV-Industrie hatte frühzeitig signalisiert, eine eigene flächendeckende Rücknahme- und Recyclinglösung für alte PV-Module einrichten zu wollen.
Bis zum Jahr 2007 gab es in Deutschland im PV-Markt allerdings erst wenige Ansätze zu möglichen Entsorgungslösungen für Altmodule:

Recycling kristalliner PV-Paneele (Deutsche Solar): Damals konzipiert vor allem für Produktionsabfälle; wurde zwischenzeitlich eingestellt,
Recycling von Dünnschichtmodulen (First Solar): Sowohl für Produktionsabfälle als auch Altmodule geeignet,
Recycling aller Typen von PV-Modulen (PV Cycle®): Industrie- und EU-weiter Ansatz für ein flächendeckendes Rücknahme- und Entsorgungssystem von Altpaneelen.
In Frankreich wurde weiterhin Anfang 2012 der gemeinnützige PV-Recyclingverband CERES gegründet, der u.a. die Wiederverwendung alter PV-Module stärker vorantreiben wollte. Die Aktivitäten dieser Herstellervereinigung wurden jedoch bereits im Folgejahr wieder eingestellt.

Getragen von zahlreichen großen Playern aufseiten der PV-Hersteller, sollte in den Folgejahren vor allem PV Cycle® als Alternative zu den bestehenden WEEE-Sammelstrukturen etabliert werden. Dazu waren zunächst vor allem die Strukturen der Mitgliedsunternehmen in Form von Produktions-, Verkaufs- und Serviceniederlassungen vorgesehen, die wechselseitig Sammelbehälter für die Altmodule mit den Marken anderer Mitglieder annehmen sollten. Hinzu kam die Möglichkeit der Direktabholung für Großvolumina. Später sollten weitere Sammelpunkte eingerichtet werden.

Zum Jahreswechsel 2010/2011 hatte PV Cycle® jedoch europaweit erst etwa 90 Sammelstellen für PV-Altpaneele einrichten können, war also weit vom Anspruch einer flächendeckenden Erfassung entfernt. Hinzu kam, dass zu dieser Zeit die Importe aus Fernost die europäische Eigenproduktion bereits deutlich überstiegen, die asiatischen Hersteller sich jedoch häufig nicht an PV Cycle® beteiligten. In den Folgejahren verließen darüber hinaus verschiedene, große europäische Hersteller von PV-Modulen das Rücknahmesystem wieder, um eigene Entsorgungslösungen voranzutreiben.

Seit 2008 wurde die bestehende WEEE-Richtlinie zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten wie geplant bei der EU-Kommission überprüft, um möglichen Änderungs- bzw. Erweiterungsbedarf zu ermitteln. In diesem Zusammenhang wurde auch das Recycling ausgedienter PV-Paneele erneut diskutiert, deren Absatz vor allem in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Ländern, gegen Ende des Jahrzehnts stark zugenommen hatte. Über einen längeren Zeitraum wurde der PV-Industrie dabei Gelegenheit gegeben, über PV Cycle® ein eigenes EU-weites und flächendeckendes Rücknahmesystem für Altmodule einzurichten, um die Anforderungen und Handhabungen der verschiedenen WEEE-Implementierungen in den Ländern obsolet zu machen.

Dies gelang jedoch nicht. Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie kam im Frühjahr 2011 zu dem Schluss, dass es sinnvoller sei, PV-Module als Elektro(nik)geräte in den Anwendungsbereich der neue WEEE2-Richtlinie einzuordnen, als weiter auf eine eigene Lösung der PV-Industrie zu warten. Dies wurde so von EU-Parlament und -Rat übernommen und als Teil von WEEE2 im Jahr 2012 beschlossen. In Deutschland werden diese Regelungen als Teil des neuen ElektroG2 am 1. Februar 2016 für Hersteller und Erstinverkehrbringer von PV-Modulen verbindlich.

Das ElektroG2 und PV-Module

Die Einordnung von PV-Modulen unter die europäische WEEE-Richtlinie, die in Deutschland über das Elektrogesetz [ElektroG] umgesetzt wird, hat für Hersteller und vergleichbare Unternehmen erhebliche Nachteile gegenüber der ursprünglich angedachten industrie-eigenen Rücknahme- und Entsorgungslösung. Das deutsche Elektrogesetz gilt als extrem komplex und bürokratisch. Die Compliance mit den Anforderungen des Gesetzes steigert den bereits hohen Kostendruck auf die deutschen Hersteller und Importeure noch weiter.

Hersteller und andere Erstinverkehrbringer, wie beispielsweise Importeure, müssen sich ab Ablauf der Übergangsfrist nach dem Inkrafttreten des ElektroG2 am 1. Februar 2016 zunächst bei der zuständigen Gemeinsamen Stelle registrieren, bevor sie weiterhin PV-Module in Deutschland in Verkehr bringen (anbieten, verkaufen, vermieten, verschenken usw.) dürfen. Für PV-Module, die in Deutschland als sogenannte B2C-Geräte, also als Produkte für Privatanwender, eingestuft werden, sehen sich Erstinverkehrbringer zwei zentralen Problemen des deutschen Elektrogesetzes gegenüber:

Pflicht zur Garantiestellung: Im Rahmen der Erstregistrierung, und anschließend immer für jedes neue Kalenderjahr, muss eine finanzielle Garantie für den Insolvenzfall nachgewiesen werden. Diese soll Entsorgungsaufwände jener Hersteller abdecken, die zum Zeitpunkt der Rückgabe von Altgeräten nicht mehr am Markt teilnehmen, z.B. weil sie bankrott sind.
Pflicht zur Teilnahme an der EAR-Abholkoordination: Die Rücknahme von B2C-Altgeräten wird in Deutschland über ein kompliziertes Sammelsystem durchgeführt, das von der Gemeinsamen Stelle, Stiftung EAR, verwaltet wird. Verbraucher können ihre alten PV-Module ab Februar 2016 kostenfrei an einer der etwa 1.700 kommunalen Sammelstellen in ihrer Nähe zurückgeben. PV-Module werden im ElektroG2 in eine eigene Geräteart einsortiert, die Teil der Produktkategorie Unterhaltungselektronik ist. Bei den öffentlich-rechtlichen Sammelstellen erhalten sie eine eigene Sammelgruppe (6). Hersteller werden dann auf der Basis ihrer Verkaufsmengen zur Abholung voller Sammelbehälter veranlasst (was dann über einen beauftragten, eigenen Entsorger durchzuführen ist). Aufgrund der Tatsache, dass im Voraus nicht verbindlich Ort, Zeitpunkt und Menge der zurückgenommenen Altgeräte bestimmt werden können, wird hier übrigens von der sogenannten Container-Lotterie gesprochen.
Zusätzlich zur öffentlich-rechtlichen Verwaltung sind parallele Rücknahmestrukturen vorgesehen, beispielsweise in Form von Eigenrücknahmen der Hersteller sowie Sammelstellen bei Händlern (s.u.). Auch Abholungen von großen Volumina, beispielsweise aus dem Abbau von Solarfeldern, sind möglich, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Aber auch Kommunen können mit zeitlichem Vorlauf und einer Bindung für voraussichtlich mindestens 2 Jahre erklären, dass sie alte PV-Module lieber in Eigenregie verwerten möchten (Optierung).

Diese beiden Anforderungen sind aber nur ein Teil eines umfangreichen Katalogs an Verpflichtungen, die aus dem neuen ElektroG2 resultieren. Dazu gehören u.a. auch weitere Berichtspflichten sowie Kennzeichnungsvorgaben. Das Elektrogesetz kennt mit Ausnahme des Erlasses bestimmter Gebühren für sehr kleine Hersteller übrigens keine weitere Härtefallregelung, d.h. insbesondere auch keine Ausnahme zur Garantiestellung und zur Teilnahme an der Abholkoordination.

Für aktuell bereits installierte PV-Module gilt das neue Elektrogesetz übrigens nicht ohne Weiteres: Es betrifft prinzipiell nur neue Produkte, die ab Inkrafttreten des Gesetzes in Deutschland erstmalig in Verkehr gebracht werden. Gleichzeitig steigen aktuell die Rückläufe bereits im Markt befindlicher Altmodule deutlich an. Eine kostenlose Rückgabemöglichkeit für alte PV-Module gibt es nur für Privatverbraucher, sofern die Altpaneele als B2C-Produkte klassifiziert sind und in „haushaltsüblichen Mengen“ anfallen. Die Demontage, die Bereitstellung sowie der eventuelle Transport der Altmodule zur Sammelstelle muss jedoch in jedem Fall selbst organisiert werden.

Da die WEEE-Richtlinie national veranlagt wird, gibt es in jedem EU-Mitgliedsland eine eigene gesetzliche Regelung und praktische Handhabung für den Verkauf und die Rücknahme von PV-Modulen. Dies betrifft beispielsweise die Einstufung dieser Produkte in Produktkategorien sowie den Status als B2C- oder (professionelles) B2B-Elektrogerät, vor allem jedoch die Anforderung der zusätzlichen Compliance in jedem einzelnen Land. Eine einzige WEEE-Registrierung für die gesamte Europäische Union existiert nicht. Trotz gegenteiliger Behauptungen im Markt gibt es derzeit effektiv kein einzelnes, EU-weites Rücknahmesystem, das die Rücknahme und Entsorgung europaweit selbst organisiert und abwickelt. Stattdessen muss die WEEE-Konformität in den Ländern entweder über den importierenden Kunden oder jeweils individuell eingerichtet werden. Die als Industrieverband gegründete Organisation PV Cycle® wurde seit der Entscheidung zur Integration von PV-Modulen in WEEE zum europäischen Entsorgungs- und Compliance-Dienstleister umgebaut, der seinen Mitgliedern die Anforderungen in den verschiedenen Ländern über eigene Tochtergesellschaften oder Kooperationen mit vorhandenen Strukturen anbietet.

Übrigens werden auch große Einzelhändler und Internet-Shops von der Rücknahmeverpflichtung von PV-Altmodulen betroffen sein. Ab einer Laden- bzw. Lagergröße von 400 Quadratmetern, müssen Wiederverkäufer beim Verkauf neuer Photovoltaikpaneele im Tausch auch entsprechende Altmodule zurücknehmen. Internet-Verkäufer müssen die Abholung vor Ort beim Kunden organisieren oder eine Rückgabe in zumutbarer Entfernung des Käufers anbieten!

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem neuen ElektroG2 in Ihrem Unternehmen, z.B. bei der Registrierung, der Einrichtung einer Finanziellen Garantie, dem Aufbau der erforderlichen Rücknahmelösung, aber auch bei der WEEE-Compliance in anderen europäischen Staaten.

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